| Bausparverträge prüfen |
![]() Diese so genannte Vorfälligkeitsentschädigung muss eindeutig im Vertrag geregelt sein. Dabei verweisen die ARAG Experten auf einen Fall, in dem ein Bausparer durch fleißige Sonderzahlungen eine frühere Zuteilungsreife der Bausparsumme erreicht hatte. Daraufhin wollte er eine frühere Rückführung des Sofortdarlehens aus den Bausparmitteln durchsetzen. Umso erstaunter war er, als er eine saftige Vorfälligkeitsentschädigung an die Bausparkasse zahlen sollte. Doch die Richter stellten sich auf die Seite des fleißigen Sparers, denn diese Gebühren hätten im Darlehnvertrag unter dem Punkt Kosten und Gebühren auftauchen müssen, was nicht der Fall war. Daher musste der Mann nicht mit dieser Art Zahlung rechnen. Die Formulierung in dem Darlehnvertrag habe den Eindruck der Vollständigkeit erweckt, so dass die in den beigefügten Allgemeinen Darlehnbedingungen enthaltene Regelung über eine Vorfälligkeitsentschädigung sowohl überraschend als auch mit dem so genannten Transparenzgebot unvereinbar sei (OLG Schleswig, AZ: 5 U 106/03). Weitere Infos: ARAG AG Yorkstr. 21 40464 Düsseldorf Telefon: 0211 - 963 - 25 60 Telefax: 0211 - 963 - 20 25 e-mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie sie sehen können Internet: www.arag.de |
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