| Einschränkungen für Badenixen |
![]() Körperpflege ist nach richterlicher Ansicht auch nachts ein sozialadäquates Verhalten (LG Köln, AZ: 1 S 304/96). Doch auch wenn die Badezeiten grundsätzlich nicht beschränkbar sind, raten ARAG Experten der guten Nachbarschaft halber zur Rücksichtnahme und verweisen dabei auf eine Entscheidung, die nächtliches Baden auf eine halbe Stunde täglich beschränkt - inklusive des Ein- und Ablaufenlassens des Badewassers (OLG Düsseldorf, AZ: 5 Ss - Owi - 411/90). Weitere Infos: ARAG AG Yorkstr. 21 40464 Düsseldorf Telefon: 0211 - 963 - 25 60 Telefax: 0211 - 963 - 20 25 e-mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie sie sehen können Internet: www.arag.de |
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