Einschränkungen für Badenixen
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Klauseln in Mietverträgen, die Baden und Duschen nur zwischen vier und 21 Uhr zulassen, sind nach Auskunft von ARAG Experten unzulässig...

Körperpflege ist nach richterlicher Ansicht auch nachts ein sozialadäquates Verhalten (LG Köln, AZ: 1 S 304/96). Doch auch wenn die Badezeiten grundsätzlich nicht beschränkbar sind, raten ARAG Experten der guten Nachbarschaft halber zur Rücksichtnahme und verweisen dabei auf eine Entscheidung, die nächtliches Baden auf eine halbe Stunde täglich beschränkt - inklusive des Ein- und Ablaufenlassens des Badewassers (OLG Düsseldorf, AZ: 5 Ss - Owi - 411/90).



Weitere Infos:


ARAG AG
Yorkstr. 21
40464 Düsseldorf
Telefon: 0211 - 963 - 25 60
Telefax: 0211 - 963 - 20 25
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Internet: www.arag.de
 
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