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Big Brother is watching you |
ARAG | Düsseldorf
Die Überwachung per Videokamera in einem Mietshaus ist zwar an und für sich eine gute Sache für den Vermieter. Kann sie doch vor Vandalismus, Einbruch oder sonstigen unliebsamen Überraschungen schützen.
Doch ARAG Experten warnen Vermieter und Hausbesitzer vor Geheimdienst ähnlichen Methoden und verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Berlin, dass dies zu einem Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mieter führen kann. In einem konkreten Fall, in dem ein Vermieter mit gleich 13 Kameras vor allem Graffiti-Sprayern zu Leibe rücken wollte. Ein Mieter hatte jedoch etwas dagegen, dass sein Bild an jeder erdenklichen Stelle des Mietshauses und ohne sein Wissen eingefangen werden konnte und klagte. Er bekam Recht, zumal mit dem Einbau einer neuen Schließanlage nebst Gegensprechanlage mit Videobild eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Vermieters nicht mehr anzunehmen sei ( LG Berlin, AZ: 62 S 37/05).
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