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Schlagzeugspielen erlaubt |
ARAG Experten weisen darauf hin, dass es bei Schlagzeug spielenden Nachbarn grundsätzlich hinzunehmen ist, wenn diese bis zu zwei Mal in der Woche jeweils zwei Stunden ihr Instrument spielen...
Dies gilt auch für frühe Abendstunden. Dann darf die Belästigung allerdings nur gering sein, indem beispielsweise in Kellerräumen geprobt oder geübt wird. Zwar weisen die ARAG Experten auf die gegenseitige Rücksichtnahme im nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnis hin, doch allzu streng dürfen die Hausbewohner mit musikalischen Nachbarn nicht sein. Vor allem, wenn der Klang der Instrumente bei
geschlossenen Fenstern und Türen kaum hörbar ist und daher auch nach richterlicher Ansicht lediglich eine geringfügige und zeitlich begrenzte Beeinträchtigung darstellt
(Landgericht Mainz, AZ: 6 S 57/02). |